1. Vorbemerkungen
Gecheckt GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, FN 628985d (im Folgenden: „Gecheckt“) ist ein Unternehmen in der Informations- und Kommunikationsdienstleistungsbranche, das eine Technologieplattform anbietet, die Dienstleistern bei der Neukundengewinnung hilft, indem sie ihnen geprüfte Verkaufskontakte für ihre Dienstleistungen übermittelt. Gecheckt bietet Dienstleistern, die geprüfte Verkaufskontakte erhalten möchten, ein Abonnement für seine Leadgenerierungsdienste an. Gecheckt berechnet diesen Dienstleistern für jeden gemäß ihrem Abonnement übermittelten Lead eine Pay-per-Lead-Gebühr. Gecheckt agiert lediglich als Vermittler und garantiert nicht, dass die Benutzer bei den Dienstleistern bestellen werden.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung und das Rechtsverhältnis zwischen Gecheckt GmbH (im Folgenden: „Gecheckt“) und seinen Kunden, die als Dienstleister auftreten (im Folgenden: "Dienstleister").
2.2. Diese AGB ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Preisangaben und Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und haben Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen oder abweichenden Bestimmungen nachfolgender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, sofern darin nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.3. Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Dienstleister auferlegen oder einführen möchte oder die durch Handelsbrauch, Gewohnheit oder Praxis impliziert sind, es sei denn, Gecheckt hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sondervereinbarungen und Sonderbedingungen aus vorherigen Abonnements/Bestellungen, einschließlich Sonderpreise, gelten nicht automatisch für nachfolgende Abonnements/Bestellungen. Jedes von Gecheckt angenommene Abonnement und jede Bestellung wird als separater Vertrag zwischen Gecheckt und dem Dienstleister behandelt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gesondert vereinbart wurde.
2.4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für zukünftige Abonnements, Services oder Angebote an den Dienstleister, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.
2.5. Die AGB gelten ausschließlich für Rechtsverhältnisse mit Unternehmern, d.h. im B2B-Bereich.
2.6. Änderungen der AGB werden dem Dienstleister mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Dienstleister den geänderten AGB nicht binnen vierzehn (14) Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Dienstleister in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
3. Begriffsbestimmungen
In vorliegender Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder durch den Kontext anderweitig nahegelegt:
„Anfangsdatum“ bezeichnet das Datum, ab dem der Dienstleister Gecheckt auffordert, mit der Nutzung des Service zu beginnen;
„Lead“ bezeichnet die Anfrage eines einzelnen Benutzers nach einem Angebot von einem Dienstleister;
„Einstellungen für den Leadgenerierungsdienst“ bezeichnet die Arten von Leads, die der Dienstleister abonniert, um sie von Gecheckt zu erhalten, wobei die Entscheidung über die Aufnahme eines einzelnen Leads stets im alleinigen, aber angemessenen Ermessen von Gecheckt liegt;
„Monatliches Budget“ bezeichnet das monatliche Limit des Dienstleisters, mit dem er sich verpflichtet, für Leads in einem bestimmten Monat während der in der Bestellung festgelegten Abonnementdauer an Gecheckt zu zahlen, und das durch Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden kann;
„Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Dienstleisters für bestimmte Arten von Leads, der vom Dienstleister über das Formular auf der Gecheckt-Website eingereicht und bestätigt wird, in Übereinstimmung mit den Einstellungen des Leadgenerierungsdienstes von Gecheckt, vorbehaltlich der Zahlung der Preise für die Abonnementdauer, wobei die Bestellung als abgeschlossen gilt, wenn die Bestellung auf der Gecheckt-Website bestätigt wird;
„Preise“ bezeichnet die von Gecheckt in Abschnitt 4 unten festgelegten Preise, die dem Dienstleister für den Service in Rechnung gestellt werden;
„Dienstleister“ bezeichnet einen Unternehmer nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB), der den Service von Gecheckt bestellt;
„Angebot“ bezeichnet das Angebot des Dienstleisters an den Benutzer für die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, wie im Lead angefordert, wobei das Angebot mindestens drei Tage gültig sein muss;
„Service(s)“ bezeichnet den von Gecheckt angebotenen Leadgenerierungsdienst für Dienstleister, indem Leads an einen Dienstleister gesendet werden, wie im Bestellschein angegeben. Gecheckt sendet die Leads an den Dienstleister gemäß den in der Bestellung festgelegten Spezifikationen und berechnet dem Dienstleister die Leads auf einer Pay-per-Lead-Basis;
„Abonnement“ bezeichnet das Abonnement des Dienstleisters für den Service von Gecheckt;
„Abonnementdauer“ bezeichnet den Zeitraum, für den der Dienstleister den Service abonniert, wie in der Bestellung angegeben, und unterliegt der unten in Punkt 9 festgelegten Stornierungs- und Rückerstattungsbestimmungen;
„Benutzer“ bezeichnet den Benutzer (sei es eine juristische Person oder eine Einzelperson) der Website, der ein oder mehrere Angebote für Dienstleistungen oder Produkte von einem Dienstleister anfordert;
„Website“ bezeichnet die Website(s) von Gecheckt, https://www.gecheckt.at, sowie alle dort enthaltenen Seiten oder andere darauf referenzierte Websites und wird unter den AGB und dem Impressum der Website genutzt.
4. Registrierung und Vertragsabschluss
4.1. Der Dienstleister kann sich über die Website von Gecheckt (derzeit https://www.gecheckt.at/) registrieren. Bei der Registrierung ist der Dienstleister verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen, insbesondere seine Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und – falls für die Abrechnung erforderlich – eine Zahlungsmethode. Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass Gecheckt eine Überprüfung der Qualifikationen des Dienstleisters (z.B. Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Firmenbuch, Meisterbrief und berufliche Fähigkeiten) durchführen und gegebenenfalls Nachweise darüber verlangen darf. Auch während der Vertragslaufzeit muss der Dienstleister die angegebenen Informationen und Dokumente stets aktuell halten. Notwendige Änderungen können über die von Gecheckt bereitgestellten Funktionen vorgenommen werden.
4.2. Nach dem Abschluss der Registrierung wird die Registrierung von Gecheckt geprüft. Der Vertragsschluss und damit der Abschluss der Registrierung erfolgt durch die Freischaltung des Dienstleisterkontos. Dies erfolgt in der Regel binnen achtundvierzig (48) Stunden nach Abschluss der Registrierung. Sollte Gecheckt weitere Informationen benötigen, wird Gecheckt den Dienstleister kontaktieren. Gecheckt ist berechtigt, Registrierungsanträge von Dienstleistern abzulehnen und kein Konto zu eröffnen.
5. Nutzung
5.1. Gecheckt bemüht sich, Einschränkungen, Beeinträchtigungen, Unterbrechungen oder sonstige Begrenzungen bei der Nutzung der Services zu vermeiden, soweit dies technisch möglich ist. Es ist jedoch zu beachten, dass Gecheckt solche Einschränkungen angesichts des aktuellen Standes der Kommunikationstechnologie nicht vollständig ausschließen kann. Dies gilt für Inhalte und Übertragungswege, die außerhalb des Einflussbereichs von Gecheckt liegen.
5.2. Die Wartung und Weiterentwicklung unserer Services erfordert vorübergehende Nutzungseinschränkungen. Gecheckt stellt sicher, dass diese Einschränkungen für den Dienstleister in einem angemessenen Rahmen bleiben.
5.3. Zum Schutz der IT-Systeme von Gecheckt und Dritten vor schädlichen Programmen und Inhalten wie Viren, Trojanern oder Spam-E-Mails können technische Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Filtersystemen, soweit dies insbesondere zum Schutz von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen angemessen ist.
6. Leadgenerierungsdienst
6.1. Nach Aktivierung des Dienstleisterkontos besteht der Service von Gecheckt darin, die Kontaktdaten der Benutzer an den Dienstleister weiterzuleiten, z.B. Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift und andere Informationen in Bezug auf die Angebotsanfrage. Der Dienstleister willigt ein, dass seine angegebenen Kontaktdaten dem Benutzer offengelegt werden, einschließlich der Veröffentlichung von Bewertungen, Erfahrungsberichten oder Benutzerkommentaren in Bezug auf die Dienstleistungen oder Produkte des Dienstleisters. Der Dienstleister hat keinen Anspruch gegenüber Gecheckt auf die Entfernung von Bewertungen, Kommentaren und Bewertungen durch Benutzer von der Website, es sei denn, diese beinhalten folgende Inhalte:
- eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
- Hassrede, also jede Form der verbalen Äußerung von Hass mit dem Ziel, bestimmte Personen oder Personengruppen zu erniedrigen, zu entmenschlichen und/oder zu verunglimpfen
- jegliche Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Hautfarbe oder Rasse, sexueller Orientierung, Religion oder aufgrund von Behinderung, Krankheit oder anderen Körpereinschränkungen
- Bedrohungen, Mobbing, Einschüchterung oder Stalking
- andere beleidigende, verletzende, bedrohende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, fremdenfeindliche, diffamierende, homophobe, verleumderische, sexistische, irreführende oder unwahre Inhalt
6.2. Der Dienstleister verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gecheckt keine öffentlichen Äußerungen über Gecheckt zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist der Dienstleister verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR an Gecheckt zu zahlen.
6.3. Gecheckt haftet nicht für die Anzahl, den Umfang oder den Inhalt der Leads, die der Dienstleister erhält, da diese von den Daten abhängen, die die Benutzer an Gecheckt übermitteln. Gecheckt haftet nicht für Verzögerungen, Verluste, zusätzliche Kosten oder unvorhergesehene technische Probleme, die den Dienstleister daran hindern könnten, Leads zu erhalten oder darauf zu reagieren, oder die anderweitig das Angebot des Dienstleisters beeinträchtigen. Der Dienstleister stellt hiermit Gecheckt sowie dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer und Gesellschafter von allen Ansprüchen frei, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, die dem Dienstleister, seinen Mitarbeitern, Geschäftsführern und/oder Gesellschaftern infolgedessen entstehen.
6.5. Der Dienstleister sichert zu, dass er bei den zuständigen Behörden oder Branchenverbänden, soweit erforderlich, ordnungsgemäß registriert ist, seinen steuerlichen Pflichten nachkommt und die im Zusammenhang mit den generierten Leads erbrachten Service und gelieferten Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Richtlinien der Republik Österreich, insbesondere den Datenschutzrecht, erbringt. Der Dienstleister verpflichtet sich, dabei stets mit der größtmöglichen Sorgfalt und Fachkenntnis zu handeln, die in seiner Branche erforderlich sind.
6.6 Gecheckt übernimmt keine Haftung für Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und dem Benutzer, unabhängig davon, wie diese zustande kommen, da Gecheckt lediglich als Vermittler fungiert. Gecheckt ist somit auch nicht für die Bedingungen eines Angebots oder einer Vereinbarung zwischen Dienstleister und Benutzer verantwortlich, deren Ausarbeitung, Durchführung sowie für rechtliche oder sonstige Folgen, die sich aus der Umsetzung, Beendigung, einem Verstoß gegen ein solches Angebot, einer späteren Vereinbarung, aus dem Scheitern einer Einigung oder der fehlenden Dokumentation ergeben. Der Dienstleister trägt die alleinige Verantwortung für sein Vertragsverhältnis mit dem Benutzer und stellt Gecheckt, dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer und Gesellschafter von allen Ansprüchen, Gegenansprüchen, Verlusten oder Schäden frei, die ihm oder Gecheckt durch den Benutzer oder Dritte aufgrund des Services entstehen oder geltend gemacht werden.
7. Preise und Zahlung
7.1. Preisliste: Der Preis für einen einzelnen Lead, der von Gecheckt an den Dienstleister übermittelt wird, ist unter https://www.gecheckt.at/preisliste veröffentlicht. Alle Preise sind in EUR und exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Es obliegt dem Dienstleister, diese Preise zu berücksichtigen.
7.2. Bezahlung pro an den Dienstleister übermittelten Lead: Der Dienstleister und Gecheckt vereinbaren hiermit, dass der Dienstleister für jeden an ihn übermittelten Lead die auf der Preisliste veröffentlichten Preise an Gecheckt zahlt, wie im Bestellschein festgelegt. Die Abrechnung für den Leadgenerierungsdienst unterliegt dem im Bestellschein angegebenen monatlichen Budget des Dienstleisters oder im Falle einer nachträglichen Änderung, dem aktualisierten monatlichen Budget.
7.3. Monatliches Budget: Sobald das monatliche Budget des Dienstleisters erreicht ist, stellt Gecheckt die Zustellung weiterer Leads für den laufenden Monat ein. Wird das Budget in einem Monat nicht vollständig erreicht, wird der verbleibende Betrag auf den nächsten Monat übertragen.
7.4. Preisänderung: Gecheckt informiert den Dienstleister per E-Mail mindestens acht (8) Tage vor der Preisänderung, die auf der Website veröffentlicht wird. Sofern der Dienstleister nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die neuen Preise als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs endet das Abonnement des Dienstleisters am Tag vor der Inkraftsetzung der neuen Preise.
7.5. Preisanpassung nach Verbraucherpreisindex: Die vereinbarten Preise richten sich nach dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder einem entsprechenden Nachfolgeindex, falls dieser nicht mehr veröffentlicht wird. Als Basis für künftige Preisanpassungen gilt der letzte Monat der vorherigen Preisänderung. Gecheckt ist berechtigt, die Preise gemäß dem Verbraucherpreisindex 2020 jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Der Dienstleister wird über die Preisanpassung in der Rechnung für den folgenden Abrechnungszeitraum informiert.
7.6. Zahlungen des Dienstleisters werden von Gecheckt zunächst auf die ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Gecheckt behält sich jedoch das Recht vor, andere fällige Zahlungsverpflichtungen nach eigenem Ermessen zu begleichen. Zahlt der Dienstleister eine Rechnung von Gecheckt nicht fristgerecht wie oben beschrieben, ist Gecheckt berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung monatlich nachträglich berechnet und jährlich verzinst.
8. Zahlungsarten
8.1. Gecheckt kann von den Dienstleistern entweder Vorauszahlungen oder Zahlungen nach Rechnungsstellung (Nachzahlung) verlangen. Alle Zahlungen müssen gemäß den untenstehenden Regelungen und ausschließlich auf dieser Grundlage erfolgen.
8.2. Nachzahlung: Gecheckt stellt dem Dienstleister monatlich rückwirkend die Kosten für die erbrachten Leistungen auf Basis der übermittelten Leads und des Leadpreises in Rechnung. Bei Kündigung des Abonnements werden dem Dienstleister die bis zur Kündigung erhaltenen Leads in Rechnung gestellt.
Zahlungsfrist: Der Dienstleister verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge, Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen aus Gegenansprüchen oder aus anderen Gründen zu zahlen.
8.3. Vorauszahlung (wiederkehrend): Gecheckt stellt dem Dienstleister monatlich im Voraus eine Rechnung aus. Gecheckt verrechnet dem Dienstleister das im Bestellschein festgelegte monatliche Budget innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der bestätigten Bestellung für den ersten Monat und danach monatlich während der Abonnementlaufzeit. Bei Kündigung des Abonnements erhält der Dienstleister weiterhin Leads bis zur vollständigen Ausschöpfung des im Voraus gezahlten Budgets.
Gecheckt bietet folgende Zahlungsarten an: SEPA-Lastschrift, Überweisung und Kredit- sowie Debitkartenzahlung.
8.4. Hat der Dienstleister Gecheckt seine Bankverbindung mitgeteilt, ermächtigt er Gecheckt, die fälligen Zahlungsverpflichtungen für kostenpflichtige Services über die vom Dienstleister gewählte Zahlungsart einzuziehen. Bei SEPA-Lastschriften wird der Dienstleister mindestens fünf (5) Tage im Voraus per E-Mail über den abzubuchenden Betrag informiert. Bei allen anderen Zahlungsarten erfolgt die Abbuchung sieben Tage nach Rechnungsstellung. Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist.
Sollte die Abbuchung fehlschlagen, die Autorisierung vorzeitig widerrufen werden, ohne eine vergleichbare Möglichkeit zu bestimmen, oder die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht beglichen werden, ist Gecheckt berechtigt, den Zugang des Dienstleisters bis zur vollständigen Zahlung der offenen Beträge zu sperren. Gecheckt wird den Dienstleister per E-Mail über die beabsichtigte Sperrung informieren und die Gründe dafür mitteilen, sobald die Sperrung wirksam wird. Gecheckt wird die Sperre umgehend nach Eingang des überfälligen Betrags aufheben. Der Dienstleister ist zudem verpflichtet, die Kosten, die durch die Sperrung entstanden sind, pauschal mit 50 € zu erstatten. Der Dienstleister kann jederzeit nachweisen, dass geringere Schäden entstanden sind.
Bei Zahlungsverzug ist Gecheckt berechtigt, eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10 € zu erheben. Offene Beträge werden während des Verzugszeitraumes mit einem Zinssatz von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
8.5. Ungeachtet der sonstigen vereinbarten Zahlungsarten des Dienstleisters behält sich Gecheckt das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Vorauszahlung vom Dienstleister zu verlangen, bevor Leads an diesen übermittelt werden.
9. Kündigungs- und Rückerstattungsbestimmungen
9.1. Sowohl Gecheckt als auch der Dienstleister sind berechtigt, das Abonnement jederzeit zu kündigen. Der Dienstleister kann das Abonnement über den Benutzerzugang auf der Website kündigen.
9.2. Bei Vereinbarung einer Nachzahlung tritt die Kündigung sofort in Kraft. Bei einer Kündigung unter einem Nachzahlungsmodell werden an den Dienstleister keine weiteren Leads mehr übermittelt. Dem Dienstleister werden nur die vor der Kündigung noch erhaltenen Leads verrechnet. Bei Vereinbarung einer Vorauszahlung wird nach der Kündigung das monatliche Budget nicht erneut belastet, der Dienstleister erhält weiterhin Leads, bis das bereits im Voraus bezahlte Budget aufgebraucht ist. Das Vertragsverhältnis endet, sobald das monatliche Budget ausgeschöpft ist.
9.3. Zahlungen an Gecheckt für den Service sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Gecheckt kann jedoch nach eigenem Ermessen Rückerstattungsanträge prüfen und wird gültige schriftliche Anträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt bearbeiten. Der Dienstleister kann eine Rückerstattung über die Benutzeroberfläche auf der Website beantragen. Wenn der Dienstleister den Service irgendwann kündigt, ohne dieses Verfahren einzuhalten, wird keine Rückerstattung gewährt.
9.4. Erhält der Dienstleister einen Lead, der von der Bestellung abweicht oder ungültige Kontaktdaten enthält, muss der Dienstleister Gecheckt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Leads über die Website benachrichtigen, um Anspruch auf eine Gutschrift zu haben. Gecheckt wird den Antrag prüfen und nach eigenem Ermessen bearbeiten. Bei berechtigten Anträgen wird Gecheckt das Konto des Dienstleisters entsprechend gutschreiben. Eine Rückerstattung in Bar oder auf Kreditkarte wird in diesen Fällen nicht gewährt.
10. Datenschutz - Verarbeitung und Weitergabe von Kundendaten
10.1. Gecheckt verwendet die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung, Nutzung und Abrechnung der Leistungen, es sei denn, eine weitergehende Nutzung der Daten ist gesetzlich vorgeschrieben oder der Dienstleister hat ausdrücklich zugestimmt. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Datenschutzrichtlinie von Gecheckt (https://www.gecheckt.at/datenschutz) zur Kenntnis genommen zu haben und diese strikt einzuhalten.
10.2. Gecheckt verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Benutzerdaten zu ergreifen. Für diese Klausel gilt die Definition von “personenbezogenen Daten” der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: “DSGVO”).
Gecheckt wird personenbezogene oder sonstige Benutzerdaten an den Dienstleister weiterleiten, um eine Anfrage für ein Angebot zu bearbeiten. Der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zur Angebotserstellung oder zum Geschäftsabschluss mit dem Benutzer zu verwenden und garantiert zudem, alle personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO sowie allen anwendbaren Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
10.3. Der Dienstleister erkennt an, dass der Zweck der Datenverarbeitung ausschließlich von Gecheckt festgelegt wird. Der Dienstleister verpflichtet sich, die von Gecheckt bereitgestellten Benutzerdaten entsprechend zu schützen und ausschließlich zur Erstellung und Umsetzung von Angeboten oder zur Durchführung mit den Benutzern geschlossener Verträge zu verwenden.
Pflichten zur Datenübermittlung und -verarbeitung:
- Gecheckt übermittelt personenbezogene und sonstige Benutzerdaten an den Dienstleister zur weiteren Bearbeitung.
- Der Dienstleister verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Benutzer bezüglich seiner Anfrage zu nutzen.
- Der Dienstleister erkennt an, dass der Zweck der Datenverarbeitung allein von Gecheckt festgelegt wird.
- Der Dienstleister darf die Benutzerdaten als eigenständiger Verantwortlicher nur in den folgenden Fällen verwalten:
- wenn die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers gemäß der DSGVO vorliegt,
- wenn der Dienstleister einen Vertrag mit dem Benutzer abschließt oder wenn dies eine notwendige Maßnahme vor dem Vertragsabschluss ist,
- wenn der Dienstleister damit gesetzliche Verpflichtungen erfüllen muss,
- wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Dienstleisters erforderlich ist, es sei denn, diese Interessen stehen im Widerspruch zu den Grundrechten und -freiheiten des Benutzers.
- Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in den im vorherigen Aufzählungspunkt genannten Fällen liegt ausschließlich beim Dienstleister.
Datenschutz und -aufbewahrung:
- Der Dienstleister versichert, die zur Verarbeitung empfangenen Benutzerdaten angemessen zu schützen und zu speichern. Dies umfasst den sicheren Passwortschutz der E-Mail-Adressen und Telefonnummern, um unbefugten Zugriff zu verhindern, sowie den Schutz der Computer vor Eindringlingen. Papiere mit personenbezogenen Daten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen oder ohne vorheriges unkenntlich machen entsorgt werden.
- Der Dienstleister verpflichtet sich, die Benutzerdaten zu löschen, sobald deren Aufbewahrung zur Angebotserstellung oder zum Geschäftsabschluss mit dem Benutzer nicht mehr erforderlich ist.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die folgenden Benutzerrechte zu wahren:
- Recht auf Zugang zu den durch den Dienstleister verwalteten Daten.
- Recht auf Berichtigung der Benutzerdaten.
- Recht auf Löschung der Benutzerdaten.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Der Dienstleister verpflichtet sich, Gecheckt unverzüglich über jede Benutzeranfrage zur Datenlöschung zu informieren und den Anweisungen von Gecheckt zur Übermittlung, Löschung, Berichtigung oder Einstellung der Verarbeitung von Benutzerdaten umgehend nachzukommen.
Meldung von Datenschutzverletzungen:
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Dienstleister diese unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Dienstleister diese unverzüglich an Gecheckt.
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Dienstleister diese unverzüglich dem Benutzer.
11. Lieferbedingungen und Haftung
11.1 Gecheckt beginnt mit der Erbringung der Leistung innerhalb von drei Werktagen nach Bestellungseingang, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Benutzern, die an den Produkten und Services des Dienstleisters interessiert sind. Eine Verzögerung beim Erhalt der Leads kann durch diese Verfügbarkeit entstehen.
11.2. Gecheckt haftet ausschließlich bei Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
11.3. Gecheckt haftet unter keinen Umständen für Transaktionen zwischen Benutzern und Dienstleistern. Die Plattform von Gecheckt dient lediglich als Vermittler zur Kontaktaufnahme und zur Ermöglichung von Vertragsabschlüssen zwischen Benutzern und Dienstleistern. Gecheckt wird keine Vertragspartei der zwischen Benutzern und Dienstleistern geschlossenen Verträge oder erbrachten Dienstleistungen und hat weder Kenntnis noch Einfluss auf deren Inhalt. Insbesondere hat Gecheckt keinen Einfluss auf die von Benutzern erteilten Aufträge sowie auf die abgegebenen Bewertungen und Rezensionen. Gecheckt überprüft die von Benutzern und Dienstleistern bereitgestellten Informationen weder auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit noch auf Vollständigkeit. Gecheckt übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontaktdaten der Benutzer und garantiert auch nicht deren Bonität. Ebenso übernimmt Gecheckt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen der Benutzer, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Plattform.
12. Rechte von Gecheckt
12.1. Gecheckt behält sich das Recht vor, die Services ohne Vorankündigung zu ändern oder vorübergehend oder endgültig einzustellen.
12.2. Der Dienstleister stimmt zu, dass Benutzer seine Dienstleistungen und/oder Produkte auf der Website bewerten und dass Gecheckt berechtigt ist, diese Bewertungen zu veröffentlichen und zu überprüfen, um eine höhere Servicequalität sicherzustellen. Des Weiteren ist der Dienstleister darauf hingewiesen, dass Marketingmaterialien, die von Gecheckt erstellt werden, nur mit einer schriftlichen Lizenzvereinbarung zwischen dem Dienstleister und Gecheckt verwendet werden dürfen.
12.3. Gecheckt behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Dienstleister nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen die AGB, Fehlverhalten, wiederholten Beschwerden von Benutzern, negativer Online-Reputation des Dienstleisters, schlechter Bonität oder Nichterfüllung von Zahlungsfristen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die Vertragsparteien mit der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgen, am nächsten kommt.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für diese AGB sowie deren Auslegung und alle damit verbundenen Angelegenheiten das Recht der Republik Österreich unter Ausschuss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht maßgeblich ist.
13.4. Im Falle eines Streits vereinbaren der Dienstleister und Gecheckt, zunächst zu versuchen, den Konflikt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streits durch Verhandlungen zu lösen. Sollten die Verhandlungen scheitern, können die Vertragsparteien erst dann rechtliche Schritte vor einem Gericht einleiten. In diesem Fall sind die Gerichte in Wien für die Streitbeilegung zuständig.
Wien, 26. September 2024
Gecheckt GmbH
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1070 Wien
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E-Mail: info@gecheckt.at