Mit der Lohnverrechnung für unsere Mitarbeiter in verschiedenen Ländern hatten wir immer Schwierigkeiten. Der Dienstleister hat nicht nur die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen perfekt im Griff, sondern bietet auch einen zuverlässigen Support bei Fragen zur internationalen Abrechnung.
Die Lohnverrechnung war immer eine Herausforderung für uns, aber seit wir diesen Service nutzen, läuft alles reibungslos. Die Abrechnungen sind fehlerfrei und pünktlich, was sowohl für uns als auch für die Mitarbeiter eine große Erleichterung ist.
Unsere interne Lohnverrechnung war oft fehleranfällig, besonders bei komplexen Abrechnungen. Seitdem wir den externen Service nutzen, sind alle Abrechnungen korrekt und pünktlich. Besonders hilfreich war die Unterstützung bei der Einführung eines neuen Lohnprogramms.
In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.
Die Lohnsteueranmeldung ist die monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt. In Österreich muss diese Anmeldung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats über das Online-Portal „finanzonline“ eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge anfallen.
Überstunden müssen gemäß den kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen abgerechnet werden. In Österreich sind Überstunden meist mit einem Zuschlag von 50% bis 100% auf den Normalstundenlohn zu vergüten.
Jahr , alleinerziehend , Tochter 16 Jahre geht zur Schule, bis Juli war ich in einer Firma angestellt die in Insolvenz gegangen ist, zusätzlich war ich bei deren Tochterfirma als selbstständig angemeldet, hatte Glück ab August gleich eine neue Arbeit gefunden zu haben, 40 Stunden angemeldet. Nun bin ich überfordert, benötige bitte gute Unterstützung für die Arbeitnehmerveranlagung
Grobe Infos: - ich habe derzeit einen Vollzeitjob und Wohne in meiner Eigentumswohnung, für welche ich den Kredit zurückzahle - zukünftig habe ich zwei Teilzeitjobs und überlege meine Eigentumswohnung zu vermieten. Dazu würde ich gerne beraten werden. Fragen die sich mir stellen: Kreditzinsen, Sanierungen (Rücklagen), etc. von der Steuer absetzbar?